Nach einer über 1000 Jahre langen Unterbrechung führt das Zweite Vatikanische Konzil den Diakonat als eigenständiges Amt wieder ein. Im Zuge dieser Wiedergeburt gründet sich 1965 das Internationale Diakonatszentrum (IDZ). Seither arbeitet es als kirchlich anerkannter, gemeinnütziger Verein. Engagierte Frauen und Männer tragen das IDZ. Laien, Theologinnen und Theologen sind ebenso Mitglieder wie Diakone, Priester und Bischöfe aus aller Welt. Regelmäßig sorgen Vorstand, Delegierte und Mitglieder für einen weltweiten lebendigen Austausch. Das IDZ veranstaltet internationale Studienkonferenzen, fördert die Etablierung des Diakonats in verschiedenen Regionen, entwickelt Ausbildungskonzepte und trägt zur Theologie des Amtes bei.
Wer ist der Diakon? Welche spezifische Rolle kommt ihm zu? Wie entwickelt sich dieses Amt seit seiner Wiedereinführung durch das Zweite Vatikanische Konzil in den verschiedenen Kontinenten? Mitglieder aus über 50 Ländern suchen nach Antworten und gestalten das Profil des Diakonats mit.
1965 findet in Rom eine Internationale Studienkonferenz über den “Diakon in Kirche und Welt von heute” statt. Kardinäle, Bischöfe, Theologen, Frauen und Männer aus aller Welt nehmen an der Veranstaltung teil. Das in diesem Zug gegründete Internationale Diakonatszentrum fördert seitdem weltweit das Amt des Diakons in einer Kirche mit diakonischem Angesicht. Es versteht sich als ist ein Zusammenschluss von Bischöfen, Priestern, Diakonen, Theologen und Laien und ist somit ein durch Privatvereinbarung von Gläubigen gegründeter Verein gemäß can. 299 § 1 CIC. Das Internationale Diakonatszentrum versteht sich als Ort, in dem die Idee des Diakonates und des diakonischen Dienstes auf weltkirchlicher Ebene weiter gefördert wird. Als Zentrum sammelt es Erfahrungen, Überlegungen und Initiativen mit dem
Diakonat in aller Welt, macht diese zugänglich und bietet allen am Diakonat Interessierten seine Dienste an.
Aufgrund seiner Organisationsform als Verein bedarf es der kirchlichen Anerkennung, um innerkirchlich handlungsfähig zu sein. Durch den Diözesanbischof des Sitzes des Vereins und damit durch die zuständige Autorität gemäß can. 312 § 1 n. 3 CIC ist das Internationale Diakonatszentrum gemäß can. 299 § 2 CIC als privater kanonischer Verein von Gläubigen anerkannt und empfohlen.